Gesetzliche Krankenkasse muß bezahlen!
Lt. EU-Recht muß die gesetzl. Krankenkasse die Kosten in Ungarn genauso wie in Deutschland bezahlen!
Lt. EU-Recht muß die gesetzl. Krankenkasse die Kosten in Ungarn genauso wie in Deutschland bezahlen!
Ablauf
Wenn Sie Interesse an einer Zahnbehandlung bei uns haben, sind dies die notwendigen Schritte:
1. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen: Wenn vorhanden ein aktuelles Röntgenbild. Unbedingt notwendig ist ein Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt vor Ort.
2. Sie erhalten dann von uns ein Angebot in Form ebenfalls eines Kostenplans. Reichen Sie diesen bei Ihrer Krankenkasse ein und lassen sich ihn genehmigen. Dadurch erfahren Sie, welche Kosten von der Krankenkasse abgedeckt werden. Es lässt sich im Vergleich zu einer gleichwertigen Zahnbehandlung in Deutschland oftmals eine Ersparnis von bis zu 60% erzielen, d.h. Ihr eigener Kostenanteil könnte sehr gering ausfallen.
3. Wenn Sie sich zur Behandlung entschließen, planen wir mit Ihnen zusammen die Reise und organisieren Ihren Aufenthalt in Sopron. Entsprechend Ihren Terminwünschen suchen wir die besten Möglichkeiten für Sie heraus. Wir kümmern uns natürlich auch um Ihre Unterkunft je nach Ihren Präferenzen. Dies reicht von einer einfachen, aber sauberen Pension bis zum 5-Sterne-Hotel.
4. Sie können uns jederzeit anrufen, um sicherzustellen, dass Ihre Reise zum Zahnarzt nach Ungarn zu Ihrer vollsten Zufriedenheit und exakt nach Ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen abläuft. Wir lassen Sie nicht alleine – weder vor, während noch nach der Behandlung.